Email Marketing: So gestalten Sie Ihre Newsletter rechtssicher

Newsletter und Mailings gehören noch immer zu den erfolgreichsten Werbemitteln von Unternehmen. Allerdings gibt es beim Email Marketing zahlreiche rechtliche Fallstricke, die nicht selten zur Abmahnung des Versenders führen. Von activeMind erfahren Sie, wie Sie Ihre Mailings und Newsletter rechtssicher gestalten.

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Mailings sind aus dem Marketing-Mix moderner Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Wohl kaum ein anderes Instrument eignet sich besser, um direkt mit Ihren Kunden in Kontakt zu treten und sie regelmäßig über Ihre Produkte auf dem Laufenden zu halten. Bevor Sie mit dem Erstellen und Versenden Ihres Newsletters oder Werbe-Mailings loslegen, sollten Sie sich allerdings intensiv mit den rechtlichen Regeln auseinandersetzen und einige relevante Fragen klären – etwa: Wann darf Ihr Mailing versendet werden? Was darf darin stehen? Und welche Inhalte müssen enthalten sein?

Tipp 1: Newsletter rechtssicher versenden, nur nach Double Opt in

In Deutschland gilt beim Versenden von Mailings das sogenannte Opt in Verfahren. Danach muss Ihr Empfänger einer Kontaktaufnahme per Email ausdrücklich zustimmen – und zwar aktiv. Das bedeutet: Wird die Einwilligung über eine Checkbox elektronisch eingeholt, muss diese beim Aufruf der Seite leer sein – der Empfänger selbst muss tätig werden und das entsprechende Häkchen setzen. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, den Einwilligungstext klar verständlich zu formulieren, sodass Ihr Empfänger genau weiß, worauf er sich einlässt.

Es geht allerdings noch einen Schritt weiter: Denn im Zweifelsfall müssen Sie als Versender belegen können, dass die Zustimmung auch wirklich vom Email-Empfänger selbst – also nicht von einer anderen Person – erfolgt ist. Hier kommt das sogenannte Double Opt in Verfahren ins Spiel. Nachdem ein Empfänger dem Erhalt Ihres Mailings zugestimmt und seine Email-Adresse eingegeben hat, schicken Sie der Person eine Email an die angegebene Adresse. Mit dieser Mail übermitteln Sie einen Bestätigungslink – erst wenn die Person diesen bestätigt hat, landet die Adresse in Ihrem Email Verteiler. Und Sie sind auf der rechtssicheren Seite.

Tipp 2: Nur eigene und ähnliche Produkte bewerben

Für Werbe-Emails ist die Rechtslage sehr deutlich: Es dürfen ausschließlich eigene Produkte beworben werden, die wiederum mit denen vergleichbar sind, die Ihr Kunde bereits zuvor erworben hat. Diese Regelung erscheint zugegebenermaßen interpretationsbedürftig: Denn worin besteht der Nutzen einer Werbe-Email, in dem Sie Ihrem Kunden nur ähnliche Produkte präsentieren können – die er womöglich bei einer früheren Kaufentscheidung bewusst nicht ausgewählt hat? Natürlich wäre es sinnvoller, auch die Produkte mit einbeziehen zu können, an denen Ihr Kunde potenziell Interesse hat. Das Problem: Die meisten Gerichte halten an einer sehr engen Auslegung des Ähnlichkeitsbegriffs fest. Bei der Auswahl der zu bewerbenden Produkte ist also höchste Vorsicht geboten.

Im Gegensatz dazu haben Sie bei der Gestaltung Ihres Newsletters wesentlich mehr Spielraum. Hat Ihr Empfänger diesen selbstständig abonniert, ist inhaltlich nahezu alles erlaubt – sofern Sie Ihren Empfänger bei der Anmeldung darüber aufgeklärt haben.

Tipp 3: Der gesetzlichen Informationspflicht nachkommen

Einige Inhalte Ihrer Werbe-Email oder Ihres Newsletters gehören zur Informationspflicht und müssen daher zwingend enthalten sein. Allem voran das Impressum im Newsletter, in dem Sie Ihre Empfänger über Ihr Unternehmen informieren. Um Platz zu sparen, können Sie in Ihrer Email auch auf Ihr Website-Impressum verlinken, wenn der Link klar und deutlich als Impressum-Link erkennbar ist. Daneben sollte unbedingt auch ein Link auf die Datenschutzhinweise enthalten sein. Achtung: Wird ein Newsletter über ein Anmeldeformular auf Ihrer Website abonniert, sollte in diesem ebenfalls auf die Datenschutzhinweise verlinkt werden. In Ihrer Werbe-Email muss darüber hinaus ein Abmeldelink platziert sein, über den sich die Person vom Mailing abmelden kann. Tipp: Gestalten Sie die Links so, dass Sie problemlos von Ihren Empfängern wahrgenommen werden können.

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